Gentechnik-Gesetz: Einigung im Kabinett
(12.01.2004) Nach langem Streit zwischen den Ministerien hat sich die Bundesregierung nun auf ein neues Gentechnik-Gesetz geeinigt. Es soll mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen sowie Vorschriften für den Anbau von gv-Pflanzen enthalten. Ziel ist es, die Koexistenz verschiedener landwirtschaftlicher Anbauformen sichern.
So sollen zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten und konventionellen Pflanzen Mindestabstände und Schutzhecken vorgeschrieben werden.
Felder mit gv-Pflanzen werden in ein Standortregister eingetragen, das jedoch nicht allgemein zugänglich ist. Führen Auskreuzungen von gv-Pflanzen bei benachbarten landwirtschaftlichen Betrieben zu einem wirtschaftlichen Schaden, muss der Verursacher haften. Konflikte werden nach Zivilrecht geregelt. Spezielle Haftungsbestimmungen wird es nicht geben.
Im Februar soll das neue Gentechnik-Gesetz im Bundeskabinett beschlossen werden. Da auch der Bundesrat zustimmen muss, wird das Gesetz nicht vor Ende 2004 in Kraft treten.