Hohe Strafe für Verstöße gegen Kennzeichnung
(14.01.2004) Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, nach dem Verstöße gegen die Vorschriften zur Kennzeichnung von GVO-Lebensmitteln mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden können.
Mit dem Gesetz wird der Vollzug der EU-Richtlinien zu gentechnisch veränderten Futter- und Lebensmitteln und zur Rückverfolgbarkeit geregelt. Beide Verordnungen sind seit November 2003 in Kraft und brauchen nicht in deutsches Recht umgesetzt zu werden.