Umweltverbände: Alternatives Gentechnik-Gesetz
(15.03.2004) Der BUND und der Deutsche Naturschutz-Ring (DNR) haben ein eigenes Gentechnik-Gesetz vorgelegt. Darin sind Haftungs- und Koexistenz-Regeln weitaus restriktiver formuliert als im Entwurf von Verbraucherschutzministerin Künast.
So verlangen BUND und DNR etwa Schutzabstände zwischen GVO- und konventionellen Feldern der gleichen Fruchtart von 150 bis 5000 Meter. Ein Feld, das mit GVO-Pflanzen bebaut ist, muss im Folgejahr brach liegen. Freisetzungen und Anbau von gv-Raps und gv-Sonnenblumen sollen generell verboten werden. Sie gelten als „nicht koexistenzfähig“.