Bundesrat lehnt Gentechnik-Gesetz ab
(05.11.2004) Mit der Mehrheit der unionsgeführten Bundesländer hat der Bundesrat das rotgrüne Gentechnik-Gesetz abgelehnt. Über die Entscheidung der Länder kann sich der Bundestag hinwegsetzen und das Gesetz endgültig annahmen.
Dafür ist jedoch die „Kanzlermehrheit“ (301 Stimmen) erforderlich. Die Regierungskoalition verfügt im Bundestag über 301 Sitze. Das Gentechnik-Gesetz war im Sommer von Verbraucherministerin Künast so umgeschrieben worden, dass die die Bundesländer nicht mehr zustimmungspflichtig sind. Bundesratsmehrheit und die Opposition in Berlin lehnen es als „Gentechnikverhinderungsgesetz“ ab. Das Gentechnik-Gesetz könnte Anfang des kommenden Jahres rechtskräftig werden.