Keine Kennzeichnung für fermentierte Zusatzstoffe
(21.10.2004) Eine der strittigen Fragen bei der Auslegung der Kennzeichnungsvorschriften ist vorerst entschieden: Ende September beschloss der „Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette“ eine Übereinkunft, dass Zusatzstoffe, Vitamine und Aromen, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden, nicht unter die EU-Verordnung 1829/2003 fallen.
Sie sind damit nicht kennzeichnungspflichtig, wenn sie frei von Bestandteilen der verwendeten gv-Mikroorganismen sind. Bis auf Deutschland schlossen sich alle Länder dieser Position an. Die EU-Kommission ist aufgefordert, im Rahmen ihres bis zum 7. November 2005 vorzulegenden Berichts über die Umsetzung der EU-Verordnungen zu gv-Lebens- und Futtermitteln auch auf diese Frage einzugehen. Falls erforderlich soll die Kommission andere Vorschläge erarbeiten. Im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette sind alle 25 EU-Mitgliedstaaten vertreten.