Klage: Greenpeace bekommt Recht
(02.09.2004) Das Landgericht Köln hat die Klage des Fleischgroßhändlers Hermes (Hamm/Sieg) gegen Greenpeace zurückgewiesen. In ihrem Gentechnik-Einkaufsführer hatte die Organisation das Unternehmen mit einem „roten Punkt“ klassifiziert.
Die so herausgehobenen Firmen hatten gegenüber Greenpeace nicht die geforderte Erklärung abgegeben, auf gentechnisch veränderte Futtermittel zu verzichten. Hermes-Fleisch hatte auf die Greenpeace-Anfrage nicht reagiert. Das Gericht sah es als zulässige Meinungsäußerung an, solche Unternehmen so einzustufen, als verwendeten sie gv-Pflanzen bei der Tierfütterung.