Gentechnik-Gesetz: Sachsen-Anhalt zieht vor das Verfassungsgericht
(12.04.2005) Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat heute beschlossen, gegen das neue Gentechnik-Gesetz ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Wie Wirtschaftsminister Horst Rehberger (FDP) vor der Presse in Berlin ausführte, sei das im Februar 2005 in Kraft getretene Gentechnik-Gesetz mit den Grundrechten der Berufsfreiheit, der Wissenschaftsfreiheit, dem Eigentumsschutz und dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar.
Landwirte, die zugelassene gv-Pflanzen nutzen wollten, werden durch die im Gesetz getroffenen Haftungsregelungen in ihrer grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit eingeschränkt, sagte Rehberger.
Das Gentechnik-Gesetz macht gv-Pflanzen anbauende Landwirte auch dann für wirtschaftliche Schäden durch GVO-Einkreuzungen in konventionellen Beständen haftbar, wenn sie sich an alle Rechtsvorschriften und die Regeln der „guten fachlichen Praxis“ gehalten haben. Ist kein einzelner Verursacher feststellbar, haften alle Landwirte einer Region gesamtschuldnerisch.
Der Deutsche Bauernverband hat erneut an den Bundesrat appelliert, bei den anstehenden Beratungen des zweiten Gentechnik-Änderungsgesetzes auf eine verschuldensabhängige Haftung hinzuwirken. Für Gentechnik-Kritiker wie Greenpeace sind die Vorschriften zur Haftung dagegen eine „konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips“.