Kaum Chancen für Kompromiss beim Gentechnik-Gesetz
(01.06.2005) Das seit Februar 2005 geltende Gentechnik-Gesetz bleibt vorerst ohne Abstriche in Kraft. Vor den geplanten Neuwahlen zum Bundestag bestehen kaum noch Chancen für einen Abschluss des derzeit laufenden Vermittlungsverfahrens zum zweiten Gentechnik-Änderungsgesetz.
Nach Aussage der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gerda Hasselfeldt liegen die Positionen zwischen Rotgrün und Union zu weit auseinander, um bis zum Herbst eine Einigung zu erzielen. Eine unionsgeführte Bundesregierung strebe eine grundlegende Bearbeitung des Gentechnik-Gesetzes an. Dabei sollen vor allem solche Vorschriften neu gefasst werden, welche die landwirtschaftliche Nutzung von gv-Pflanzen unnötig erschwerten.
Damit ist das von der rotgrünen Regierungskoalition durchgesetzte Gentechnik-Gesetz mit seinen strengen Anbau- und Haftungsvorschriften weiterhin wirksam. Nach wie vor müssen etwa Flächen mit gv-Pflanzen in das öffentliche Standortregister eingetragen werden. Zugleich bleibt die seit fast drei Jahren fällige Umsetzung von EU-Vorschriften in deutsches Recht erneut auf halbem Wege stecken. Mit dem zweiten Gentechnik-Änderungsgesetz sollten jene Passagen in das Gentechnik-Gesetz eingefügt werden, bei denen eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Alle übrigen EU-Vorgaben sind im ersten Änderungsgesetz enthalten, das nach der Annahme im Bundestag bereits rechtskräftig ist.
Ende April hatte die Mehrheit der Bundesländer das zweite Gentechnik-Änderungsgesetz abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Die unionsgeführten Bundesländer wollen dort nur dann zustimmen, wenn einige Bestimmungen aus dem ohne den Bundesrat durchgesetzten Gentechnik-Gesetz geändert werden.