Erneut keine Sortenzulassung für Bt-Mais in Deutschland
(02.06.2005) Die Zulassung der ersten gv-Maissorten in Deutschland ist verschoben. Der zuständige Ausschuss beim Bundessortenamt hat die am 30. Mai angesetzte Entscheidung vertagt. Es handelt sich dabei um mehrere, aus dem gv-Mais MON810 hervorgegangene Sorten der Züchtungsunternehmen Monsanto, Pioneer und KWS.
Saatgut dieser Sorten wird seit mehreren Jahren im Rahmen von Versuchs- und Erprobungsanbau verwendet.
Erst nach einer Sortenzulassung darf Saatgut in den Handel. Bei Sortenkandidaten, die alle Anforderungen des Sortenrechts erfüllen, kann das Bundessortenamt bereits vor der endgültigen Zulassung die Aussaat einer begrenzten Menge erlauben. Solche Sondervertriebsgenehmigungen sind für die MON810-Sorten wiederholt ausgesprochen worden, zuletzt im Februar 2005. Die bereits damals erwartete Zulassung der MON810-Sorten war jedoch auf Drängen des Verbraucherschutzministeriums von Renate Künast aufgeschoben worden. Nach einem Bericht des Ernährungsdienstes hatte das Bundessortenamt den antragstellenden Unternehmen in der Zwischenzeit mitgeteilt, die vom BMVEL vorgebrachten gentechnik-rechtlichen Bedenken seien ausgeräumt. Als Grund für die erneut angeordnete Verschiebung nennt das BMVEL ein weiteres gentechnik-rechtliches Gutachten, dessen Ergebnisse noch nicht vorliegen.
In Spanien und Frankreich sind bereits siebzehn ebenfalls aus MON810 hervorgegangene Bt-Maissorten zugelassen. Das Saatgut kann EU-weit vertrieben und ausgesät werden. Allerdings sind diese Sorten nicht an die Anbau- und Klimabedingungen in Deutschland angepasst. Nach Gentechnik-Recht ist MON810-Mais seit 1998 in der EU zugelassen.