MON863-Mais: Monsanto muss vollständige Einsicht in die Unterlagen gewähren
(22.06.2005) Das Agrobiotech-Unternehmen Monsanto muss die kompletten Unterlagen zur Sicherheitsbewertung des gv-Mais MON863 offen legen. In letzter Instanz bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster eine Entscheidung eines Kölner Gerichts. Unter Berufung auf Geschäftsgeheimnisse hatte Monsanto nur einen Teil der Dokumente zugänglich machen wollen. Hintergrund des Streits sind Diskussionen um die von Monsanto durchgeführten Fütterungsversuche mit MON863-Mais.
Einige Experten sahen in den Ergebnissen Hinweise für Gesundheitsschädigungen bei den Versuchstieren. In weiteren Untersuchungen wurde dieser Verdacht jedoch nicht bestätigt. Das Expertengremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) rückte nicht von seinem zuvor beschlossenen Standpunkt ab, der Verzehr von MON863-Mais habe keinen schädlichen Einfluss auf die Gesundheit von Mensch und Tier. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zuständige deutsche Behörde hatte eine Zulassung empfohlen.
Das gesamte, etwa tausend Seiten umfassende Dossier zur Sicherheitsbewertung von MON863-Mais liegt den Zulassungsbehörden vor. Für die Öffentlichkeit hatte Monsanto nur eine Zusammenfassung der Fütterungsversuche zugänglich gemacht. Greenpeace verlangte jedoch Einsicht in die vollständige Studie. Die Richter in Münster gaben der Organisation recht. Nach ihrer Auffassung nehme das Gentechnik-Gesetz die „Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere der schädlichen Auswirkungen auf menschliche Gesundheit und Umwelt“ vom Geheimnisschutz aus.
Der gv-Mais MON 863 besitzt eine Resistenz gegen den Maiswurzelbohrer, der in den USA, aber auch zunehmend in Europa große Schäden verursacht. In der EU ist beantragt, die Einfuhr von MON863 sowie die Verarbeitung zu Lebens- und Futtermittel zu genehmigen. Eine Entscheidung über die Zulassung ist noch nicht getroffen.