EU-Umweltminister bestätigen nationale Verbote
(24.06.2005) Deutschland, Österreich und Luxemburg dürfen ihre nationalen Verbote des gentechnisch veränderten Bt176-Mais aufrecht erhalten. Mit qualifizierter Mehrheit lehnte der Rat der EU-Umweltminister einen Beschlussvorschlag der EU-Kommission ab, die Länder zu einer Aufhebung zu zwingen. Es war das erste Mal nach dem Ende des GVO-Zulassungsmoratoriums 2004, dass im Ministerrat eine Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit zustande kam.
Bt176-Mais wurde in der EU bereits 1997 zugelassen und ist inzwischen längst überholt. Er bildet Bt-Toxin, den Wirkstoff gegen Schadinsekten, in vergleichsweise großen Mengen. Weil der Verdacht bestand, dass Pollen von Bt176-Mais den Monarchfalter schädigt, wurde er in den USA schon vor Jahren vom Markt genommen. Neuere Entwicklungen kommen mit weitaus weniger Bt-Toxin aus. Zudem endet die Zulassung von Bt176 in der EU 2006. Wegen des verwendeten Antibiotikaresistenz-Gens (Ampicillin) ist eine Verlängerung nicht möglich.
Mit qualifizierter Mehrheit bestätigte der Ministerrat zudem die nationalen Verbote Frankreichs und Griechenlands gegen zwei gv-Rapssorten sowie Österreichs gegen die gv-Maislinien MON810 und T25. Über die Restriktionen, mit denen Polen, Ungarn und Frankreich die Nutzung von MON810 bzw. T25-Mais vorerst unterbinden wollen, wurde nicht entschieden.
Einzelne Mitgliedsländer können EU-weit zugelassene gv-Pflanzen verbieten, wenn es wissenschaftlich belegte Zweifel an der Sicherheit der Produkte geben sollte. Die vorgebrachten Gründe für die nationalen Verbote werden von den Experten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft. Auf Vorschlag der Kommission entscheidet dann der Ministerrat über den Fortbestand der Verbote.
Umweltverbände und Grüne begrüßten den Beschluss des Ministerrats. Damit könnten einzelne EU-Länder souverän über Verbote von gv-Pflanzen entscheiden, wenn sie Zweifel an ihrer Sicherheit haben. Sprecher der Industrie kritisierten den „unakzeptablen Beschluss“. Einige Länder missachteten EU-Gesetze, die sie selbst beschlossen haben.“