Auflagen für „Feldbefreiung“
(29.07.2005) Die von der Initiative „Gendreck weg“ für den 31. Juli angekündigte öffentliche „Feldbefreiung“ ist von der Polizei mit hohen Auflagen belegt worden. Die Gentechnik-Gegner, die ein Feld mit gentechnisch verändertem Mais in Hohenstein bei Strausberg in der Nähe von Berlin zerstören wollen, dürfen das Gelände nun nicht betreten und müssen einen Abstand von 250 Metern zum Feld einhalten.
Weder auf Transparenten noch in Sprechchören darf zu Straftaten aufgefordert werden. Die Protestaktion beginnt am Samstag mit einer Podiumsdiskussion, an der auch der betroffene Landwirt teilnimmt. In einer vom Deutschen Bauernverband (DBV) initiierten Erklärung verurteilen 14 Verbände und Organisationen, u.a. auch der Deutsche Imkerbund, die Aktion. Wer öffentlich zur Straftat aufrufe, dokumentiere ein fehlgeleitetes Demokratieverständnis. Auch der BUND lehnt die Aktion ab, das globalisierungskritische Netzwerk Attac hingegen begrüßt die „Freiwillige Feldbefreiung“. Sowohl CDU als auch FDP forderten Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast auf, sich von der geplanten Aktion zu distanzieren. Renate Künast habe aber eine „Distanzierung von dieser rechtswidrigen Handlung“ verweigert, so die Gentechnik-Expertin der FDP, Christel Happach-Kasan.