Gentechnik-Gesetz: Neuer Anlauf im nächsten Bundestag
(06.09.2005) Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat erneut die Beratungen über das Gentechnik-Gesetz vertagt. Erwartungsgemäß ist damit das Vorhaben endgültig gescheitert. Der am 19. September neu zu wählende Bundestag muss mit den Beratungen von vorn beginnen.
CDU/CSU und FDP haben bereits angekündigt, noch im Herbst ein geändertes Gentechnik-Gesetz vorzulegen. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, bleibt die Rechtslage wie sie ist: Das von Rot-Grün durchgesetzte Gentechnik-Gesetz mit Standortregister und verschuldensunabhängiger Haftung ist weiter in Kraft. Europäische Richtlinien sind damit nur teilweise in nationales Recht umgesetzt. Deutschland muss deswegen mit Strafzahlungen wegen Verstöße gegen die EU-Verträge rechnen.
Mit dem nun im Vermittlungsausschuss gescheiterten Zweiten Änderungsgesetz zum Gentechnik-Gesetz sollten jene Vorschriften geändert werden, bei denen eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Das erste Änderungs-Gesetz ist seit Februar 2005 in Kraft.