Gericht: Keine Zulassung von MON810-Mais im Eilverfahren

(23.09.2005) Das Verwaltungsgericht Hannover hat es abgelehnt, im Eilverfahren über die Zulassung von Sorten aus dem gv-Mais MON 810 zu entscheiden. Anfang August hatten mehrere Agrobiotech-Unternehmen gegen das Bundessortenamt geklagt. Dieses hatte die seit langem vorbereitete Zulassung mehrerer Sorten abgelehnt, da die gentechnikrechtliche Genehmigung für den MON810-Mais nicht mehr in vollem Umfang gültig sei.

MON810 ist in der EU seit 1998 für den Anbau sowie als Futter- und Lebensmittel zugelassen. Der gegen den Maiszünsler resistente Bt-Mais wird seit Jahren in Deutschland im Rahmen von Versuchs- und Erprobungsanbau genutzt. Auch in Spanien, Frankreich und Tschechien haben Landwirte MON810-Mais ausgepflanzt.

Das Gericht lehnt eine Entscheidung im Eilverfahren ab. Im Falle einer Sortenzulassung könne das gesamte Saatgut für 2006 produziert und vertrieben werden. Sollte das Gericht im Hauptverfahren jedoch zu der Auffassung kommen, eine Zulassung sei nicht rechtmäßig, könne der Anbau von MON810 nicht mehr rückgängig gemacht werden. Grundsätzlich seien Entscheidungen im Eilverfahren nur möglich, wenn sie vorläufige Regelungen beinhalteten, die das Ergebnis der Hauptverhandlung nicht vorwegnehmen.

Mit der Entscheidung ist es in Deutschland weiter nicht zulässig, Saatgut der beantragten MON810-Sorten zu vertreiben. Welche Konsequenzen sich daraus für den Anbau von MON810-Mais im kommenden Jahr ergeben, ist derzeit offen.

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