Bundesrat: Praktikabler Schwellenwert für GVO-Spuren im Saatgut
(04.11.2005) In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Entschließung angenommen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf EU-Ebene „mit Nachdruck für praktikable Schwellenwerte für nicht zu vermeidende Spuren gentechnisch veränderter Organismen in Saatgut“ einzusetzen.
Damit werde Rechtssicherheit für Unternehmen und Landwirte sowie die mit der Überwachung beauftragten Behörden geschaffen. Ein konkreter Wert wird in dem von Baden-Württemberg eingereichten Antrag nicht genannt. Spätestens am 1. Februar 2005 soll die Bundesregierung über die Ergebnisse ihrer Bemühungen berichten.
In der Vergangenheit war es immer wieder zu Konflikten um GVO-Spuren in Saatgut gekommen. Bestimmte Behörden haben minimale GVO-Spuren toleriert, andere haben das Unterpflügen der betroffenen Felder angeordnet. Anders als bei Lebens- und Futtermitteln gibt es in der EU keine Vorschriften für einen GVO-Schwellenwert bei Saatgut. Mehrere Versuche der früheren EU-Kommission unter Romano Prodi waren gescheitert. Politischer Druck kommt vor allem von gentechnikkritischen Verbänden und Aktionsgruppen. Sie fordern einen GVO-Schwellenwert bei Saatgut an der technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent.