Große Koalition: Neue Akzente bei der Grünen Gentechnik
(13.11.2005) In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, das bestehende, von der rotgrünen Regierung durchgesetzte Gentechnik-Gesetz zu ändern. Einzelne Regelungen sollen so ausgestaltet werden, „dass sie Forschung und Anwendung in Deutschland befördern“. Dazu sollen in Bezug auf Freisetzung und Anbau von gv-Pflanzen „gesetzliche Definitionen präzisiert“ werden.
Die neue Bundesregierung will darauf hinwirken, dass die beteiligten Wirtschaftszweige einen Ausgleichsfonds einrichten. Daraus sollen wirtschaftliche Schäden durch GVO-Einträge beglichen werden, die beim Anbau von gv-Pflanzen trotz Einhaltung der Vorsorgepflichten und der Grundsätze der guten fachlichen Praxis eintreten. Damit wird es künftig eine verschuldensabhängige Haftung geben: Ein gv-Pflanzen anbauender Landwirt haftet als Verursacher für GVO-bedingte Schäden gegenüber seinen Nachbarn – allerdings nur, wenn er gegen die Regeln für die gute fachliche Praxis beim GVO-Anbau verstoßen hat. Solche gesetzlich verbindlichen Vorschriften gibt es in Deutschland derzeit noch nicht.
An dem grundsätzlichen Ziel des Gentechnik-Gesetzes, die Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher und die Koexistenz unterschiedlicher Bewirtschaftungsformen zu gewährleisten, will auch die neue Bundesregierung festhalten.