Koexistenz: EU-Kommission genehmigt dänischen Ausgleichsfonds

(24.11.2005) In Dänemark erhalten konventionell oder ökologisch wirtschaftende Landwirte finanzielle Beihilfen, sollte es infolge von GVO-Einträgen von benachbarten Feldern zu Vermarktungsverlusten kommen. Die EU-Kommission hat den in Dänemark dafür eingerichteten Ausgleichsfonds genehmigt.

Alle Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, sind verpflichtet, in diesen Fonds einzuzahlen. Die Gebühr beträgt umgerechnet 13,40 Euro pro Hektar. Anspruch auf Entschädigung haben Landwirte nur dann, wenn der GVO-Anteil in ihren Ernteprodukten über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent liegt und damit zu einer Kennzeichnungspflicht führt. Beglichen wird die Differenz der Marktpreise für konventionelle und gekennzeichnete Produkte. Die allgemeinen Gesetze zu Haftung und strafrechtlicher Verantwortung gelten weiterhin.

Der Fonds wird von der dänischen Regierung verwaltet. Im Falle von Entschädigungszahlungen werden die Behörden diese zurückfordern, sollte ein Verursacher feststehen. Der Fonds soll so bald wie möglich durch private Haftpflichtversicherungen ersetzt werden. Auch in Deutschland will die neue Bundesregierung einen solchen Fonds einrichten. Bisher ist jedoch nicht geklärt, wer darin einzahlen soll.

Es ist Aufgabe der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, die Koexistenz von konventionellem und GVO-Anbau zu regeln. Die Maßnahmen, die sie dazu ergreifen, müssen von der EU-Kommission genehmigt werden.