EU-Kommission: Letzte Mahnung für Deutschland
(20.12.2005) Deutschland und Frankreich haben die EU-Richtlinie über die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen noch immer nicht in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Kommission hat den beiden Ländern nun eine letzte Mahnung übermittelt. Kommen die Regierungen der Aufforderung nicht nach, kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof die Verhängung von Strafzahlungen beantragen.
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie, welche die Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVOs regelt, war im Oktober 2002 abgelaufen. Mit dem Gentechnik-Gesetz, das im Februar 2005 in Kraft trat, hat Deutschland die Richtlinie nur zum Teil umgesetzt. Die volle Umsetzung sollte mit dem zweiten Gentechnik-Gesetz abgeschlossen werden, das vor allem Verfahrensvorschriften enthält. Dieses wurde jedoch im Bundesrat abgelehnt. Nach der Neuwahl des Bundestages muss das Gesetzgebungsverfahren von vorne beginnen. Die neue Bundesregierung hat angekündigt, sowohl das erste Gentechnik-Gesetz wie den Entwurf des zweiten zu überarbeiten.