Öko-Produkte: Ohne Gentechnik, aber nicht frei von zufälligen GVO-Einträgen
(23.12.2005) Auch künftig dürfen ökologisch erzeugte Lebens- und Futtermittel keine gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Erlaubt sind jedoch zufällige, technisch unvermeidbare GVO-Einträge bis zu 0,9 Prozent, sofern der betreffende GVO zugelassen und als sicher bewertet wurde.
In dieser Hinsicht gelten für ökologische Produkte die gleichen Regelungen wie für konventionell erzeugte. Derzeit gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung für alle EU-Mitgliedsländer.
Diese Klarstellungen sind in der neuen Verordnung für ökologische Erzeugung enthalten, die am 21.12.05 von der EU-Kommission angenommen wurde. Die neue Verordnung muss noch vom Europäischen Parlament beraten und angenommen werden. Der Internationale Verband für ökologischen Landbau (IFOAM) begrüßte die von der Kommission vorgelegt Verordnung. Sie enthalte viele der eigenen Kernvorschläge. Kritik kam von Friends of the Earth. Eine Sprecherin des europäischen Umweltdachverbandes bezeichnete die Tolerierung von zufälligen GVO-Spuren als „unakzeptabel“.