Gentechnik-Gesetz: Vorerst keine wesentlichen Änderungen
(19.01.2006) Auch 2006 gelten beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen die derzeitigen Bestimmungen des Gentechnik-Gesetzes. Nach Aussagen von Bundeslandwirtschaftminister Seehofer befinden sich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung noch in der Vorbereitung. Er plane, das überarbeitete Gentechnik-Gesetz Mitte des Jahres vorzulegen.
Dabei sollen vor allem die Haftungsregelungen beim Anbau von gv-Pflanzen neu gefasst werden. Im Grundsatz soll die derzeitige verschuldensunabhängige Haftung durch das Verschuldensprinzip abgelöst werden. Dabei geht es um mögliche wirtschaftliche Schäden durch GVO-Einträge auf benachbarten Feldern. Offenbar gibt es innerhalb der Bundesregierung noch Diskussionsbedarf.
Rasch umgesetzt werden soll hingegen eine weitere Ergänzung des Gentechnik-Gesetzes, die vor allem Form- und Verfahrensschritte, Antragstellung, Bearbeitungsfristen und Überwachungsmaßnahmen regelt. Das Bundeskabinett hat einen entsprechend Entwurf angenommen. Mit diesen Änderung will die Bundesregierung die vom Europäischen Gerichtshof verhängten Strafzahlungen vermeiden, weil Deutschland EU-Richtlinien nicht fristgerecht umgesetzt hat. Ab 19. Februar werden tägliche Strafzahlungen von etwa 800.000 Euro fällig.