EU: Keine Änderung des Rechtssystems nach WTO-Schiedsspruch
(09.02.2006) Nach dem vorläufigen Urteil des WTO-Schiedsgerichts, sieht die EU keinen Anlass, den bestehenden Rechtsrahmen für die Zulassung von gv-Pflanzen und GVO-Produkten zu ändern. Ein Sprecher von EU-Handelskommissar Mandelson sagte, das Ergebnis des WTO-Verfahrens sei nur „von historischem Interesse“, da das EU-Zulassungsmoratorium seit 2004 beendet sei.
Eine Aufrechterhaltung der Klage sei nicht gerechtfertigt. Aus EU-Kreisen wurde bestätigt, dass weder das bestehende EU-Zulassungsverfahren, noch die Vorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit beanstandet wurden.
Der WTO-Schiedsspruch betrifft vor allem die nationalen Verbote, die fünf Länder gegen einzelne GVO-Produkte ausgesprochen haben. Sie seien wissenschaftlich nicht begründet und werden als Verstöße gegen die WTO-Verträge angesehen. Die EU-Kommission will nun einen erneuten Anlauf unternehmen, Deutschland, Österreich, Frankreich, Griechenland und Luxemburg zur einer Rücknahme zu bewegen. Mitte Februar soll ein Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorliegen, in dem die Begründungen für die nationalen Verbote einer wissenschaftlichen Überprüfung unterzogen werden. Österreichs Landwirtschaftsminister Pröll hat jedoch eine Änderung der restriktiven Politik seines Landes ausgeschlossen.