Bundestag: Große Mehrheit für Anpassung des Gentechnik-Gesetzes
(17.02.2006) Mit großer Mehrheit hat der Bundestag das „Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes“ angenommen. Bis auf die Linke stimmten alle Fraktionen für das Gesetz. Damit sind die EU-Richtlinien zur Gentechnik endlich auch in Deutschland umgesetzt.
Die letzte von der Kommission dafür eingeräumte Frist lief am 19. Februar ab. Andernfalls drohte die Zahlung eines Zwangsgeldes von täglich 792.000 Euro.
Das Änderungsgesetz regelt vor allem Antragsverfahren, Bearbeitungsfristen und Überwachungsmaßnahmen. Präzisiert wurden noch einem die Vorschriften zur Unterrichtung der Öffentlichkeit bei ungewollten, nicht genehmigten Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Künftig „sollen“ die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit über solche Vorfälle unterrichten. Das Dritte Änderungsgesetz berührt nicht die bestehenden Vorschriften zum Anbau von gv-Pflanzen sowie die Frage der Haftung für wirtschaftliche Schäden durch GVO-Einträge auf benachbarten Feldern.
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.