EU-Kommission: Doch keine EU-weite Regelung bei der Koexistenz
(11.03.2006) Vorerst wird es keine EU-weit einheitlichen Rechtsvorschriften zur Sicherung der Koexistenz beim Anbau gentechnisch veränderter und konventioneller Pflanzen geben. Ein am Freitag in Brüssel vorgestellter Bericht der EU-Kommission bestätigte die derzeitige Praxis:
Danach liegt es in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, mit welchen Maßnahmen das Ziel einer Koexistenz verschiedener landwirtschaftlicher Anbauformen mit und ohne Gentechnik erreicht werden soll. „Die Anbaubedingungen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich und die Erfahrungen mit gentechnisch veränderten Kulturen noch sehr begrenzt. Daher erscheint es gegenwärtig nicht angebracht, einheitliche EU-Regeln vorzusehen,“ sagte EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel.
Die EU-Kommission hatte 2003 lediglich Leitlinien zur Koexistenz vorgegeben, ihre konkrete Ausgestaltung jedoch den Mitgliedstaaten überlassen. Seitdem haben erst wenige Staaten verbindliche Regelungen für den ein Anbau von gv-Pflanzen in Kraft gesetzt. Eine generelles Verbot des Anbaus von gv-Pflanzen ist mit den Koexistenz-Leitlinien der Kommission nicht zu vereinbaren. Die von den Mitgliedstaaten vorgeschriebenen Maßnahmen sollten zudem nicht über das Maß hinausgehen, das erforderlich ist, um zufällige GVO-Einträge unter dem für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwert von 0,9 Prozent zu halten.
Bevor über EU-weite Koexistenz-Regelungen beraten wird, sollen weitere Erfahrungen beim Anbau von gv-Pflanzen gewonnen und die Wirksamkeit der einzelnen Koexistenz-Konzepte wissenschaftlich überprüft werden. Außerdem sollen Konsultationen mit den verschiedenen Interessengruppen stattfinden.