EU-Kommission: Neue Akzente bei der Zulassung von GVOs
(12.04.2006) In einer heute veröffentlichten Erklärung hat die EU-Kommission angekündigt, „die wissenschaftliche Kohärenz und Transparenz von Entscheidungen über gentechnisch veränderte Organismen (GVOs)“ zu verbessern. Sie folgt damit den Vorschlägen, die Umweltkommissar Stavros Dimas und Verbraucherschutzkommissar Markos Kyprianou ausgearbeitet hatten.
Die Kommission will dafür sorgen, dass die europäische Lebensmittelbehörde EFSA sich gründlicher mit den nationalen Behörden abstimmt und divergierende wissenschaftliche Auffassungen abklärt. Die EFSA, die im EU-Zulassungsverfahren für die wissenschaftliche Bewertung von GVOs und GVO-Produkten zuständig ist, soll ihre Gutachten detaillierter begründen.
Die EU-Kommission will künftig ihre Zulassungsentscheidungen mit weiteren Auflagen versehen, falls wissenschaftlich begründete Einwände von Mitgliedstaaten vorliegen. Auch kann die Kommission das Zulassungsverfahren aussetzen, wenn neue wissenschaftliche Fragen aufgeworfen werden, die durch das jeweilige EFSA-Gutachten nicht abgedeckt werden. Die geplanten Verfahrensänderungen bewegen sich innerhalb des derzeit gültigen Rechtsrahmen und sind mit den WTO- und anderen internationalen Verträgen vereinbar. Die Vorschläge der Kommission sollen nun mit den Mitgliedstaaten erörtert werden.
Die Kommission reagiert damit auf die Kritik, die einige Mitgliedstaaten an der derzeitigen Zulassungspraxis geübt hatten. Bei allen bisherigen Abstimmungen über GVO-Zulassungen wurde im Ministerrat die erforderliche qualifizierte Mehrheit nicht erreicht. In solchen Fällen weisen die EU-Verträge der Kommission die Aufgabe zu, das geltende Recht umzusetzen. Die EU-Kommission hat daher auf der Grundlage der EFSA-Gutachten mehrere GVO-Anträge genehmigt.