Seehofer: Entwurf für Änderungen des Gentechnik-Gesetzes im Juni
(24.04.2006) Bundesagrarminister Seehofer will bis Anfang Juni seine Änderungen des Gentechnik-Gesetzes vorlegen. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD eine Novellierung des Gesetzes vereinbart, mit der vor allem der landwirtschaftliche Anbau von gv-Pflanzen und die Haftung bei GVO-Einträgen in konventionellen Nachbarfeldern anders geregelt werden sollen.
In der Woche nach Ostern führte Seehofer dazu mehrere Gesprächsrunden mit Vertretern aus Wirtschaft, Landwirtschaft, Kirchen sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden.
Offenbar soll das Standortregister, in dem alle Flächen mit gv-Pflanzen eingetragen werden müssen, auch künftig wie bisher für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Zudem wird das Agrarministerium Regeln der „Guten fachlichen Praxis“ für den Anbau von gv-Mais vorlegen. Darin werden etwa Abstandsflächen zwischen Feldern mit gv- und konventionellem Mais oder Regeln für die Säuberung von Maschinen und Transportgehältern vorgegeben. Die Regeln sollen so ausgelegt werden, dass bei ihrer Einhaltung wesentliche GVO-Einträge in konventionelle Pflanzen oder Produkte nicht zu erwarten sind.