EU-Ministerrat: Streit über zulässige GVO-Spuren in Bioprodukten
(23.05.2006) Der Rat der EU-Agrarminister konnte sich am 22. Mai nicht auf eine Festlegung für zulässige GVO-Spuren in Bioprodukten verständigen. Derzeit gilt für Bioprodukte wie für konventionelle Lebensmittel- und Futtermittel, dass zufällige technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen bis zu einem Schwellenwert von 0,9 Prozent von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen bleiben.
Voraussetzung ist, das die betreffenden gv-Pflanzen in der EU zugelassen und als sicher bewertet wurden.
Zehn Mitgliedstaaten sprachen sich dafür aus, die GVO-Schwellenwerte für Bioprodukte deutlich zu senken. Dagegen warnte EU-Agrarkommissarion Mariann Fischer Boel erneut davor, die Auflagen für den Biolandbau zu streng anzusetzen. Ein Schwellenwert unter 0,9 Prozent sei nur mit einem hohen Aufwand erreichbar und würde zu steigenden Kosten führen. Eine eingesetzte Arbeitsgruppe soll sich nun um die Lösung des Problems bemühen.