Seehofer verschiebt Änderungen am Gentechnik-Gesetz – Haftung bleibt
(24.06.2006) Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat erneut die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung des Gentechnik-Gesetzes verschoben. „Wir haben uns darauf verständigt, dass wir den Komplex angesichts der Fülle der anstehenden Entscheidungen nach der Sommerpause in die politischen Gremien bringen“, sagte er am Freitag in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.
Ursprünglich wollte Seehofer seine Vorschläge bis zur Sommerpause vorlegen.
Besonders bei den Vorschriften zur Sicherung der Koexistenz des Anbaus von gv-Pflanzen und einer „gentechnik-freien“ Landwirtschaft gibt es innerhalb der Großen Koalition unterschiedliche Vorstellungen. Seehofer kündigte an, dass es bei der derzeit geltenden Haftungsregelung bei GVO-Einträgen auf konventionellen Nachbarfeldern bleibt. „Wenn einem Landwirt Verschulden nachgewiesen werden kann, dann muss er dafür aufkommen. Wenn kein Schuldiger ausfindig gemacht werden kann, dann haften alle Anbauer. Allerdings haben viele Saatguthersteller erklärt, dass sie auf freiwilliger Basis die Risiken der Bauern übernehmen wollen“, sagte Seehofer der Berliner Zeitung. Der im Koalitionsvertrag angeregte Haftungsfond ist offenbar gescheitert. „Im Herbst werden wir mit Wirtschaft und Landwirten dazu eine Verbändevereinbarung treffen. Damit folgen wir dem holländischen Modell.“
Die geplanten Regeln der Guten fachlichen Praxis beim Anbau von gv-Pflanzen sollen so abgefasst werden, „dass die Haftung eine absolute Ausnahme ist“, so Seehofer. Bei Mais ist ein Abstand von 150 Meter zwischen gv- und konventionellen Feldern im Gespräch. Keine Änderungen soll es beim Standortregister geben.