EU-Kommission: Obligatorische Kontrollen für Reisimporte aus USA
(23.08.2006) Nach einem Beschluss der EU-Kommission darf Langkorn-Reis aus den USA nur noch dann in die EU eingeführt werden, wenn er nachweislich frei von Spuren der nicht zugelassenen gv-Reislinie LL601 ist. Die Kommission reagierte damit darauf, dass in den US-Staaten Missouri und Arkansas LL601-Reis in für den Markt bestimmten Reiscontainern gefunden worden war.
Wie EU-Verbraucherschutzkommissar Kyprianou erklärte, ließen die europäischen Rechtsvorschriften keine andere Wahl. Unter keinen Umständen dürften nicht zugelassene GVOs in die Lebens- und Futtermittelkette gelangen.
Zuständig für die Überwachung der Reiseinfuhren sind die EU-Mitgliedstaaten. Bis ein zertifiziertes Nachweisverfahren für LL601-Reis einsatzfähig ist, kommt die EU-Entscheidung einem Importverbot für US-Reis gleich. In den USA ist ein solches Verfahren entwickelt worden. Monatlich führt die EU etwa 20.000 Tonnen Reis aus den USA ein. Die Maßnahmen der EU sind vorerst auf sechs Monate begrenzt.
Wie es zu den LL601-Einträgen in handelsüblichem Reis kommen konnte, ist weiterhin nicht geklärt. Die Untersuchungen in den USA dauern an. Freisetzungsversuche mit LL601-Reis wurden 2001 eingestellt. Nach Einschätzung der US-Behörden gehen von den LL601-Spuren keine Gefährdungen für Mensch, Tier und Umwelt aus.