Reis aus USA: Obligatorischer Test bei der Einfuhr
(23.10.2006) Die EU hat die Bestimmungen für Reiseinfuhren aus den USA verschärft. Vor dem Entladen in europäischen Häfen muss der Reis zunächst auf nicht zugelassene GVOs, insbesondere LL601-Reis, untersucht werden.
Erst wenn europäische Labore festgestellt haben, dass kein gv-Reis nachweisbar ist, darf er in die EU eingeführt werden.
Schon am 4. Oktober hatte die EU-Kommission eine Verschärfung der Kontrollen beschlossen, die Umsetzung jedoch 15 Tage ausgesetzt. In dieser Zeit sollte EU-Verbraucherschutzkommissar Kyprianou sich mit den zuständigen US-Behörden auf einheitliche Standards für Probenahme und Nachweisverfahren verständigen. Nach dem Scheitern der Verhandlungen werden in den USA ausgestellte Zertifikate über GVO-Nachweise in der EU nicht mehr anerkannt. Einen von der EU-Kommission ausgearbeiteten Beschluss haben die Mitgliedstaaten auf der Sitzung des „Ständigen Komitees“ am 23. Oktober in Kraft gesetzt.
Der nicht zugelassene gv-Reis LL601 war seit August mehrfach in US-Reiseinfuhren und in Reisprodukten nachgewiesen worden. Zunächst hatte die EU-Kommission die Einfuhr von US-Reis unter Einschränkungen weiter erlaubt. Importeure mussten durch ein Zertifikat begelegen, dass in einer Lieferung nachweislich keine LL601-Beimischungen vorhanden waren. Bei einer Nachkontrolle in Rotterdam wurde jedoch in einer Schiffsladung LL601-Reis gefunden, obwohl sie als „GVO-frei“ zertifiziert war. Die EU-Kommission hatte daraufhin verlangt, dass die US-amerikanischen Untersuchungslabore die europäischen Standards übernehmen sollten.