BVL genehmigt Freilandversuch mit gv-Weizen
(23.11.2006) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Winterweizen unter Auflagen genehmigt. Auf dem Gelände des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) können in den nächsten beiden Vegetationsperioden insgesamt etwa 11.000 gv-Weizenpflanzen freigesetzt werden.
Es handelt sich um mehrere am IPK entwickelte Weizenlinien, in die Gene aus Gerste oder Ackerbohne eingeführt wurden. Ziel ist es, auf diese Weise den Proteingehalt in den Weizenkörnern zu steigern und damit die Futterqualität zu erhöhen. Nach einer Testphase im Gewächshaus soll dieser Ansatz nun im Freiland überprüft werden. Eine unmittelbare kommerzielle Nutzung dieser gv-Weizenlinien ist nicht geplant. Die Aussaat des gv-Weizens ist ab 27.11. möglich.
In der Genehmigung stellt das BVL fest, dass „die Wahrscheinlichkeit einer Auskreuzung grundsätzlich als gering anzusehen ist“, da Weizenpflanzen sich selbst bestäuben. Vorsorglich muss zwischen Freisetzungsfläche und benachbarten Weizenfeldern ein Abstand von 120 Metern eingehalten werden, zu Vermehrungsflächen der Genbank des IPK sogar 500 Meter. Diese zählt mit einem Bestand von etwa 150.000 Mustern aus 2.500 Arten zu den weltweit größten Einrichtungen ihrer Art.
Kritiker befürchten, dass es infolge des Versuchs mit gv-Weizen zu Einkreuzungen in die Bestände der Genbank kommen könnte. Das IPK hatte entgegnet, dass es „oberstes Gebot der Genbankarbeit“ sei, Auskreuzungen zwischen Pflanzen unterschiedlicher Herkünfte zu vermeiden. Seit über fünfzig Jahren seien tausende unterschiedliche Weizenherkünfte mehrfach im Feld vermehrt worden, ohne dass eine Vermischung nachgewiesen werden konnte.
Gegen den Versuch in Gatersleben gingen beim BVL 30.000 Einwendungen ein. 2003 und 2004 waren Versuchsfelder mit gentechnisch verändertem pilzresistenten Weizen in Thüringen und Sachsen-Anhalt zerstört worden.