EU-Ministerrat: Weiterhin Duldung für Österreichs Gentechnik-Verbote
(18.12.2006) Österreich darf seine nationalen Verbote der beiden gentechnisch veränderten Maislinien MON 810 und T25 vorerst aufrecht erhalten. Erneut ist die EU-Kommission mit ihrem Versuch, das gemeinschaftliche Gentechnikrecht durchzusetzen, an einer qualifizierten Mehrheit im Ministerrat gescheitert.
Unter Berufung auf eine erneute Sicherheitsbewertung der beiden gv-Maislinien durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, Österreich zu einer Aufgabe des Einfuhr- und Anbauverbots zu verpflichten. Nationale Verbote EU-weit zugelassener Produkte sind nach EU-Gentechnikrecht nur möglich, wenn begründete Zweifel an ihrer Sicherheit bestehen. Die von Österreich vorgebrachten Sicherheitsbedenken wurden von der EU-Kommission zurückgewiesen.
Dem Vorschlag der Kommission schlossen sich nur Großbritannien, Tschechien, Schweden und die Niederlande an. Bei den übrigen Ländern waren es offenbar überwiegend politische Gründe, Österreich nicht zu einer Aufgabe der Verbote zu zwingen. Ohnehin laufen die bereits 1998 erteilten Zulassungen der beiden gv-Maislinien 2007 aus. Um weiter vermarktet werden zu können, ist ein erneute Zulassung nach neuem Gentechnik-Recht erforderlich. Diese schließt eine Sicherheitsbewertung nach geänderten Rahmenbedingungen ein. Sollten die beiden gv-Maislinien MON810 und T15 auf dieser Grundlage erneut zugelassen werden, könnte die EU-Kommission gegen die österreichischen Verbote vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.