„Gen-Milch“: Klage gegen Greenpeace abgewiesen
(19.12.2006) Greenpeace darf Produkte von Müller-Milch weiterhin als „Gen-Milch“ bezeichnen. Das Oberlandesgericht Köln hat in dritter Instanz die Klage der Unternehmensgruppe Müller zurückgewiesen. Das Gericht befand, der Gebrauch des Begriffes „Gen-Milch“ sei durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt.
Der Begriff allein sei „substanzarm“. Werde im Zusammenhang mit „Gen-Milch“ darauf hingewiesen, dass die betreffenden Kühe gentechnisch verändertes Futter erhalten haben, wertet das Gericht dieses als zutreffende „Tatsachenbehauptung“. Es komme in diesem Zusammenhang nicht darauf an, wenn in Umfragen eine Mehrheit der Bevölkerung mit dem Begriff „Gen-Milch“ die unzutreffende Auffassung verbinde, die Milch selbst sei gentechnisch verändert. Wie das Gericht in einer Pressemitteilung erläuterte, hat es bei seiner Entscheidung keine Rolle gespielt, dass nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft sich eine Übertragung gentechnisch veränderten Materials vom Futter auf die Milch nicht belegen lässt. Bisher hat sich in mehreren Untersuchungen gezeigt, dass gentechnisch verändertes Futter in der Milch nicht nachzuweisen ist.
Müller-Milch und Greenpeace streiten sich bereits seit 2004 vor Gericht. Nach der Niederlage vor dem OLG Köln bleibt Müller-Milch noch die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen.