Gentechnisch veränderte Zuckerrüben in den USA: Weiterhin Anbau, aber mit Auflagen
(05.02.2011) Amerikanische Farmer können auch 2011 gentechnisch veränderte Zuckerrüben anbauen. Allerdings müssen sie die Flächen anmelden und bestimmte Auflagen einhalten. Mit dieser Entscheidung reagiert die Landwirtschaftsbehörde USDA auf ein Urteil eines kalifornischen Gerichts aus dem Sommer, das die 2005 erteilte Anbauzulassung für gv-Zuckerrüben aufgehoben hatte.
Anbau 2011 unter Auflagen: Gentechnisch veränderte Zuckerrüben auf einemFeld in Idaho, USA
Herbizidresistente Zuckerrüben - Vorteile bei der Unkraut- bekämpfung: Junge Zuckerrübenpflänzchen (Foto) sind konkurrenz- schwach. Ohne aufwändige Unkrautkontrolle hätten sie kaum eine Chance
Unter bestimmten Auflagen könne der Anbau gentechnisch veränderter RoundupReady-Zuckerrüben - mit einer Resistenz gegen den Herbizidwirkstoff Glyphosat - erlaubt werden, ohne dadurch die Umwelt zu gefährden oder andere Interessen zu beeinträchtigen, sagte ein Sprecher der zuständigen US-amerikanischen Behörde (APHIS, Animal and Plant Health Inspection Service) am Freitag. Die Entscheidung stütze sich auf die Ergebnisse einer von seiner Behörde durchgeführten Risikoabschätzung. Auch die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Kommentare und Anregungen seien berücksichtigt worden.
Ab sofort müssen Landwirte beim Anbau von gv-Zuckerrüben verschiedene Auflagen einhalten. Insgesamt listet die APHIS-Verfügung achtzehn Maßnahmen auf. So müssen etwa die für eine Aussaat vorgesehenen Flächen, aber auch bundesstaaten-übergreifende Transporte von Saatgut und Erntprodukten bei den Behörden angemeldet werden.
Die Landwirte müssen sich schriftlich zu weiteren Auflagen verpflichten, mit denen Vermischungen und Einträge in die konventionelle Rübenproduktion vermieden werden sollen. Dazu zählen etwa eine Reinigung von Saat-, Ernte- und Transportmaschinen sowie eine besondere Kennzeichnung des gv-Saatguts. In bestimmten Regionen der Bundesstaaten Washington und Kalifornien muss zwischen Zuckerrüben und anderen landwirtschaftlich genutzten Kulturpflanzen ein Mindestabstand von vier Meilen eingehalten werden. Bei Verstößen gegen die Auflagen können die Behörden Strafen bis hin zu einer Vernichtung der Felder verhängen.
Die Maßnahmen gelten bis zum Abschluss der formellen Umweltverträglichkeitsprüfung (EIS, Environmental Impact Statement), die das kalifornische Gericht in seinem Urteil angemahnt hatte.
Die Zuckerrüben-Anbauer begrüßten die Entscheidung. „Es sei höchste Zeit“, sagte ein Sprecher, „um das Saatgut für das kommende Jahr zu bestellen.“ Vor allem wegen Vorteilen bei der Unkrautbekämpfung hat sich die von Monsanto und der deutschen KWS Saat AG entwickelte gv-Zuckerrübe bei den amerikanischen Landwirten rasch durchgesetzt. 2010, drei Jahre nach ihrer Markteinführung, wurde sie bereits in zehn Bundesstaaten auf einer Fläche von 470.000 Hektar angebaut. Aus gv-Zuckerrüben stammt etwa die Hälfte des amerikanischen Zuckerverbrauchs.
Dagegen kritisierte das Bündnis aus Umwelt- und Verbraucherorganisationen, die mit ihrer Klage das Urteil gegen die gv-Zuckerrüben bewirkt hatte, die Entscheidung, deren Anbau unter Auflagen wieder freizugeben. Die angeordneten Maßnahmen gingen nicht über das hinaus, was die Landwirte bisher schon freiwillig durchgeführt haben. Zudem reichten sie nicht aus, um eine Verbreitung von GVO-Material zu unterbinden. Ein Sprecher kündigte eine sofortige Klage gegen die Freigabe der gv-Zuckerrüben an.