USA: Anbau von Gentechnik-Alfalfa ohne Auflagen erlaubt
(28.01.2011) Die US-amerikanische Landwirtschaftsbehörde hat den Anbau gentechnisch veränderter Alfalfa (Luzerne) ohne Auflagen freigegeben. Diese Entscheidung kam überraschend, da Landwirtschaftsminister Tom Vilsack sich vor kurzem für Maßnahmen zur Sicherung der Koexistenz ausgesprochen hatte.
Nach der vollständigen Deregulierung durch die USDA können Farmer von nun an gv-Alfalfa wieder ohne Auflagen und ohne behördliche Kontrollen anbauen. Auch beim Handel mit Saatgut und Ernteprodukten sind konventionelle und gv-Alfalfa gleichgestellt.
Alfalfa oder Luzerne wird in den USA auf über neun Millionen Hektar als Futter für Milchkühe und Mastrinder angebaut. Wie alle Hülsenfrüchte kann auch Alfalfa mit Hilfe von Bakterien den Stickstoff aus der Luft aufnehmen und deswegen als „Gründünger“ eingesetzt werden.
Der amerikanische Landwirtschaftsminister Tom Vilsack: „Die nun abgeschlossene Prüfung der Umweltauswirkungen hat gezeigt, dass gentechnisch veränderte Alfalfa genau so sicher ist wie konventionell gezüchtete.“
Nachdem ein Gericht 2007 den Anbau der von Monsanto entwickelten herbizidresistenten Alfalfa verboten hatte, schloss die USDA nun die damals fehlende umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (EIS, Environmental Impact Statement) ab. Auf ihrer Basis entschied die USDA, gv-Alfalfa zu „deregulieren“ und damit ohne Auflagen freizugeben.
Der Anbau von gv-Alfalfa habe keine schädlichen Auswirkungen, weder auf andere Pflanzen noch auf Tiere, die damit gefüttert werden, begründete die Behörde ihre Entscheidung. Hinsichtlich möglicher Umweltauswirkungen gebe es keine Unterschiede zwischen konventioneller und gv-Alfalfa.
Die vollständige Freigabe von gv-Alfalfa kam überraschend. Vor Weihnachten hatte US-Landwirtschaftsminister Tom Vilsack Vertreter der Saatguthersteller, der Landwirtschaft, aber auch aus gentechnik-kritischen Verbänden zu einem „Runden Tisch“ eingeladen, um angemessene Koexistenz-Maßnahmen zu erörtern.
Zuvor hatte Vilsack sich dafür ausgesprochen, den Bedenken der ökologischen Landwirtschaft gegenüber möglichen Auskreuzungen durch gv-Alfalfa Rechnung zu tragen. Im Gespräch waren verbindliche Auflagen für den Anbau von gv-Alfalfa, etwa die Verpflichtung zu Abstandsflächen oder einer räumlichen Trennung verschiedener Anbaugebiete.
Die mögliche Wendung der amerikanischen Landwirtschaftspolitik in Richtung einer „europäischen“ Koexistenz hatte heftige Diskussionen ausgelöst. Einflussreiche Verbände aus Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie, aber auch große Teile der Republikanischen Partei lehnten mögliche Koexistenz-Auflagen für gv-Alfalfa nachdrücklich ab. Sie sahen darin den „Sündenfall“ einer Politisierung, welche das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Behörden untergrabe. Die Regulierung gentechnisch veränderter Pflanzen und Lebensmittel dürfe sich ausschließlich auf wissenschaftliche Gründe stützen. Einschränkungen für die Landwirtschaft seien nur dann gerechtfertigt, wenn sie zur Abwehr wissenschaftlich nachgewiesener Gefahren erforderlich seien.
Auf der anderen Seite hatten sich Vertreter des Öko-Landbaus wie der Whole Foods-Konzern für eine Koexistenz der beiden landwirtschaftlichen Systeme mit und ohne Gentechnik ausgesprochen.
In ihrer Entscheidung für die Freigabe von gv-Alfalfa hat die USDA angekündigt, sich dafür einzusetzen, die Reinheit von konventionellem Alfalfa-Saatgut zu sichern. Zwei Kommissionen sollen sich mit Fragen des Genflusses bei Alfalfa beschäftigen und geeignete Verfahren bei der Saatguterzeugung einführen, um Auskreuzungen und Vermischungen zu verhindern.