Gentechnik-Spuren: Keine rasche Entscheidung über 0,1-Prozent-Toleranz

(16.11.2010) In der EU gilt bei der Einfuhr von Futter- und Lebensmitteln weiterhin eine Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen. Zwar will die EU-Kommission künftig Verunreinigungen bis zur Nachweisgrenze von 0,1 Prozent erlauben. Da viele Mitgliedsstaaten jedoch noch unentschlossen sind, verzögert sich die Entscheidung.

Maiskörner

Mais- und Sojaimporte: Zumindest bis 2011 bleibt es bei der Nulltoleranz. Auch minimale Spuren nicht zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen sind nicht erlaubt.

Auf der gestrigen Sitzung des Ständigen Komitees der Regierungsvertreter wurde über den von EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli vorgelegten Vorschlag beraten. Danach sollen künftig geringfügige, technisch unvermeidbare GVO-Beimischungen in Agrarexporten bis zur Nachweisgrenze von 0,1 Prozent geduldet werden. Dieses sei der niedrigste Wert, so Dalli, bei dem zuverlässige, reproduzierbare Messungen von GVO-Anteilen möglich seien.

Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hatten jedoch die Regierungen mehrerer Mitgliedsstaaten ihre Meinungsbildung in dieser Frage noch nicht abgeschlossen und so für eine Verschiebung der Abstimmung gesorgt. Andere Mitgliedsstaaten drängten jedoch weiterhin darauf, endlich praktikable Toleranzwerte festzulegen. Diese sollten für Lebensmittel wie für Futtermittel gelten, da eine Trennung der beiden Bereiche im internationalen Agrarhandel nicht möglich sei. Die Kommission will dagegen die 0,1-Prozent-Toleranz nur auf Futtermittel beschränken.

Nun wird erwartet, dass über Toleranzwerte für in der EU nicht zugelassene gv-Pflanzen erst im Januar abgestimmt wird. Sollte der Vorschlag der EU-Kommission im Ständigen Ausschuss dann eine Mehrheit finden, wird er an den Ministerrat überwiesen Dieser hat drei Monate Zeit, um darüber zu entscheiden. Eine Ablehnung des Vorschlags der EU-Kommission ist nur mit einer qualifizierten Mehrheit möglich.

Damit dürfte eine neue Regelung für GVO-Toleranzwerte kaum vor Mitte 2011 wirksam werden. Für die aktuelle Mais- und Sojaernte in Nordamerika bleibt es bei der derzeitigen „Nulltoleranz“: Wird in Agrarimporten ein in der EU nicht zugelassenen GVO gefunden, darf die betreffende Lieferung nicht in die EU, unabhängig von der Höhe des gemessenen Anteils. In den letzten Jahren waren deswegen mehrfach Agrarimporte bei der Einfuhr in die EU zurückgewiesen worden.

In Nord- und Südamerika werden zahlreiche neue gv-Soja- und Maissorten angebaut, die in der EU noch nicht zugelassen sind. Deswegen wird es zunehmend schwieriger, die von der EU geforderte Nulltoleranz zu erfüllen. Wiederholt hatten die großen Agrarhandelsunternehmen vor einer Verknappung der Futtermittel in Europa gewarnt.