Freisetzungsversuche mit gv-Kartoffeln genehmigt
(19.04.2007) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat umfangreiche Freisetzungsversuche mit verschiedenen gv-Kartoffeln an zehn Standorten genehmigt. Zwischen 2007 und 2011 darf das Unternehmen BASF Plant Science pro Jahr, Standort und Kartoffellinie bis zu 45.000 Knollen ausbringen.
Die Versuchsflächen haben eine Größe zwischen 3,7 und 45 Hektar.
Die Genehmigung umfasst Test und Anbauversuche mit zahlreichen gv-Kartofellinien. Bei einigen sind bestimmte Gene abgeschaltet, um die Zusammensetzung der Kartoffelstärke zu verändern und sie besser an die Anforderungen der Stärkeindustrie anzupassen. Andere gv-Kartoffeln besitzen durch ein neu eingeführtes, aus einer Wildkartoffel stammendes Gen eine Resistenz gegen den Erreger der Kraut- und Knollenfäule, einer gefürchteten Pilzkrankheit. Ein Gen aus der Ackerschmalwand (Arabidopsis) verleiht allen gv-Kartoffeln zudem eine Resistenz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Imazamox.
Die geplanten Versuche mit den gv-Kartoffeln gefährden weder die Umwelt, noch die Gesundheit von Menschen und Tieren, so das BVL. Vorsorglich hat die Behörde Auflagen angeordnet, um eine eventuell mögliche Ausbreitung zu verhindern. So muss zwischen den Freisetzungsflächen und benachbarten Kartoffelfeldern ein Abstand von zehn Metern eingehalten werden. Vor der Ernte sind die oberirdischen Pflanzenteile abzutöten. Die Versuchsfläche ist im Folgejahr auf durchwachsende Kartoffeln abzusuchen. Die Versuchsstandorte liegen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Sachen, Niedersachsen und Bayern.