Anbau Bt-Mais: Abnahmegarantie für Nachbarfelder
(24.04.2007) Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) garantiert, konventionellen Körnermais ohne weitere Auflagen abzunehmen, wenn er in einer Entfernung von mindestens 150 Meter zu einem Feld mit gentechnisch verändertem Bt-Mais angebaut wird, erklärte DRV-Präsident Manfred Nüssel auf der Jahrespressekonferenz seines Verbandes in Berlin.
„Dieses Signal wurde sowohl von der Bundesregierung als auch von der Saatgutwirtschaft als maßgeblich für die weiteren Entwicklungen eingestuft.“ Im DRV sind knapp tausend Agrargenossenschaften organisiert.
Der Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Gentechnik-Gesetzes sieht einen Isolationsabstand von 150 Metern vor, um GVO-Einträge in konventionelle Maisbestände auf ein Minimum zu beschränken. Für den DRV ist der 150-Meter-Abstand ein „Einstieg in die Koexistenz“. Er schlägt vor, diesen Wert auf der Basis praktischer Erfahrungen später noch einmal kritisch zu überprüfen. Mit der Abnahmegarantie des DRV werden mögliche Nachbarschaftskonflikte zwischen Bt-Mais anbauenden und konventionellen Betrieben entschärft.
Wie Nüssel in Berlin weiter erklärte, bleibe die Nachfrage der Landwirte nach kennzeichnungsfreien Futtermitteln hinter den Erwartungen der Hersteller zurück. Um Vermischungen zwischen GVO- und konventionellen Waren zu vermeiden, sind entlang der gesamten Produktions- und Vertriebskette aufwändige Trenn- und Kontrollsysteme erforderlich. Das Angebot kennzeichnungsfreier Futtermittel, die technisch unvermeidbare GVO-Einträge bis 0,9 Prozent enthalten dürfen, sei nur möglich, wenn eine entsprechende Nachfrage der Landwirte vorhanden sei, so Nüssel. GVO-Anteile sind vor allem bei Soja-Futtermitteln üblich. Nach einer Untersuchung des DRV enthalten 93 Prozent des Rinder- und Schweinmischfutters und 89 Prozent des Geflügelfutters deutliche GVO-Anteile.