Gentechnik: Amflora-Kartoffeln ausgepflanzt
(20.04.2010) Auf einem 15-Hektar-Feld in Zepkow (Müritzkreis, Mecklenburg-Vorpommern) sind gestern gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffeln ausgepflanzt worden. Gentechnik-Gegner fordern Landwirtschaftsministerin Aigner (CSU) auf, den Anbau der Kartoffel in Deutschland zu verbieten.
Nachdem die EU-Kommission Anfang März die Anbau-Zulassung für die Industriestärkekartoffel Amflora erteilt hatte, ist das Feld in Zepkow die einzige Fläche in Deutschland, auf der 2010 gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden.
Amflora-Kartoffeln: Auspflanzung auf dem Feld in Zepkow am 19.April 2010
Foto: BASF
Auch Gentechnik-Gegner konzentrieren ihre Proteste auf das Amflora-Feld. Nachdem Greenpeace-Aktivisten auf dem Hof des Anbaubetriebes einen Speicher mit Pflanzkartoffeln blockiert hatten, wurde unter Polizeischutz ausgepflanzt. Wie eine Sprecherin von BASF Plant Science erklärte, wird das Feld nun durch Wachschutz gesichert.
Umweltverbände und die Oppositionsparteien forderten Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) auf, wie zuvor Österreich die EU-Zulassung auszusetzen und den Anbau von Amflora in Deutschland zu verbieten. Deutschland hatte jedoch im EU-Ministerrat der Anbau-Zulassung zugestimmt. Aigner verweist auf der Internetplattform ihres Ministerium darauf, dass es nach den Gutachten der zuständigen Behörden „keine Sicherheitsbedenken gebe“.
Auch Till Backhaus (SPD), Landwirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommerns, lehnt den Anbau von Amflora ab. In einem Schreiben an Aigner führt er als Begründung an, dass es keine konkreten Anbauregeln gebe. Die von der EU-Kommission erlassenen Regeln seien „zu unscharf“ und für „eine Überwachung des Anbaus nicht brauchbar“.
Im Zulassungsbeschluss hatte die EU-Kommission festgelegt, dass auf einem Amflora-Feld im Folgejahr keine konventionellen Kartoffeln angebaut werden dürfen. Außerdem müssen die Amflora-Flächen auf verbliebene Kartoffeln aus dem Vorjahr (Durchwuchs) kontrolliert werden. BASF ist verpflichtet, Amflora nur an bestimmte Erzeuger abzugeben, die sich vertraglich verpflichten müssen, von der Lagerung der Pflanzkartoffel bis zur Verarbeitung im Stärkebetrieb die Amflora-Erzeugung räumlich vom übrigen Kartoffelanbau zu trennen.
In Deutschland ist zudem seit 2008 eine Verordnung in Kraft, in der allgemeine Regeln festgelegt sind, um eine „Koexistenz“ des von landwirtschaftlichen Systemen „mit“ und „ohne Gentechnik“ zu gewährleisten. Für Mais gelten inzwischen weitere spezielle Regeln, für Kartoffeln gibt es diese kulturartenspezifischen Vorschriften noch nicht.