Schweiz: Gentechnik-Moratorium wird um drei Jahre verlängert
(08.02.2010) Das seit 2005 in der Schweiz geltende Moratorium für gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen soll um weitere drei Jahre verlängert werden. Zunächst sollen die Ergebnisse eines nationalen Forschungsprogramms zu Nutzen und Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen abgewartet werden.
In einer Volksabstimmung hatte sich eine Mehrheit der Schweizer 2005 dafür ausgesprochen, eine Nutzung gentechnisch veränderter Tiere und Pflanzen zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren zu verbieten.
Während der Moratoriums sollten Nutzen und Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen eingehend untersucht werden. Dazu wurde eine nationales Forschungsprogramm (NFP59) aufgelegt, in dem verschiedene Projekte etwa zur Verbraucherakzeptanz oder zur Sicherung der Wahlfreiheit gefördert werden. Mehrere Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit gentechnisch verändertem Weizen, der über eine Resistenz gegen Mehltau, eine verbreitete Pilzerkrankung, verfügt. An diesem konkreten Beispiel werden nicht nur Fragen der biologischen Sicherheit untersucht - etwa die Möglichkeit von Auskreuzungen oder Auswirkungen auf Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit - , sondern auch die langfristige Wirksamkeit des mit gentechnischen Verfahren entwickelten Resistenzkonzepts.
Die Freilandversuche mit zwei verschiedenen mehltauresistenten gv-Weizenlinien wurden an zwei Standorten unter strengen Auflagen und nach langwierigen Auseinandersetzungen genehmigt. Solche Freilandversuche zu Forschungszwecken sind trotz des Moratoriums unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Da die Ergebnisse des Forschungsprogramms erst Mitte 2012 vorliegen, hat sich die Wissenschaftskommissionen des Schweizer Nationalrats wie schon zuvor die des Ständerats mehrheitlich für eine Verlängerung des im November 2010 auslaufenden Moratoriums um drei Jahre ausgesprochen. Die Mehrheit der Kommission war der Auffassung, dass eine Verlängerung „keine gravierenden wirtschaftlichen Nachteile“ zur Folge habe. Die Forschung bleibe zwar eingeschränkt, doch sei „eine Aussaat unter strengen Auflagen“ weiterhin erlaubt.
Nun soll der Bundesrat rechtzeitig Bestimmungen ausarbeiten, wie die Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen und Tiere nach dem Ablauf der Moratoriums geregelt werden soll.