Gentechnisch veränderter Leinsamen: Produkte werden aus dem Handel genommen
(01.10.2009) Die Europäische Kommission hat die Mitgliedsstaaten aufgerufen, Lebensmittel mit gentechnisch verändertem Leinsamen aus dem Handel zu nehmen. Der Flachs stammt aus Kanada und ist in der EU nicht zugelassen. Im September sind insgesamt acht Meldungen über gentechnisch veränderten Leinsamen beim europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) eingegangen. Die erste Warnung kam aus Deutschland.
Die kanadischen Behörden haben die Lieferungen von Leinsaat in die Europäische Union vorläufig gestoppt. Zudem wurden Lagerbestände für den europäischen Markt gesperrt, informiert das der kanadische Flax Council. Nach Angaben der europäischen Kontrolllabore handelt es sich um den herbizidresistenten gv-Flachs CDC Triffid. Derzeit wird in Kanada ein Test entwickelt, der garantieren soll, dass in Zukunft nur gentechnikfreie Leinsaat ausgeführt wird.
Bereits 1996 wurde CDC Triffid-Flachs für den Anbau sowie als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Zuvor hatte die kanadische Behörde für Lebensmittelsicherheit den gv-Flachs und seine Produkte geprüft und als sicher eingestuft. Mit Rücksicht auf die Exportmärkte vor allem in Europa wurde der gv-Flachs weder in Kanada noch in den USA angebaut. In Kanada wurde die Sortenzulassung 2001 wieder zurückgezogen. Seitdem ist der Anbau von CDC Triffid-Flachs verboten. Wie die Beimischungen von gv-Flachs in die Leinsamenprodukte gelangen konnten, ist noch nicht bekannt und wird derzeit von der Kanadischen Getreidekommission geprüft.
In Deutschland ist der gentechnisch veränderte (gv) Leinsamen bislang in mindestens sieben Bundesländern nachgewiesen worden. Über ein hessisches Unternehmen waren mit gv-Leinsamen verunreinigte Backmischungen in fünfzehn Bundesländer und ins Ausland gelangt. Leinsamen ist beispielsweise in Backwaren und Müsli enthalten. Durch den Verzehr von Produkten mit geringen Spuren von gentechnisch verändertem Leinsamen besteht für die Gesundheit keine Gefahr. Da Leinsamen aus gv-Flachs in Europa aber nicht zugelassen ist, sind auch Produkte mit minimalen Spuren nicht verkehrsfähig.