BVL ist zuständige Gentechnik-Bundesoberbehörde
(01.04.2004) Seit heute ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oberste Bundesbehörde für das Gentechnikrecht. Das BVL übernimmt diese Aufgabe vom Robert-Koch-Institut (RKI).
Freisetzungen von gv-Pflanzen werden nun vom BVL genehmigt, das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Biologische Bundesanstalt für Land- und Fortwirtschaft (BBA) müssen ihr Einvernehmen erklären. Bei den EU-weiten Zulassungsverfahren für gv-Pflanzen und ihre Produkte ist auf deutscher Seite nun ebenfalls das BVL zuständig.