Zerstörung von Weizen-Versuch: Gentechnik-Gegner müssen Schaden ersetzen
(12.06.2009) Das Landgericht Magdeburg hat sechs Gentechnik-Gegner zu Schadensersatzzahlungen verurteilt. Sie hatten im April 2008 in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) ein Versuchsfelds mit gentechnisch verändertem Weizen zerstört. Die Höhe der Zahlung steht noch nicht fest.
Das Gericht stellte fest, dass die vier Frauen und zwei Männer rechtswidrig gehandelt haben, als sie am 21. April 2008 auf das Versuchsgelände eindrangen und die Weizenpflanzen zerstörten. Für das Gericht steht es „außer Frage“, dass die Gentechnik-Gegner den angerichteten Schaden ersetzen müssen. In dem Zivilverfahren hatte das klagende Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) Gatersleben einen Schaden von 245.000 Euro geltend gemacht. Das Gericht erkannte jedoch nur 104.000 Euro als „schlüssig nachgewiesen“ an.
Die Anti-Gentechnik-Aktivisten haben nun vier Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen. Danach trifft das Gericht eine Entscheidung über die zu zahlende Summe. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurden die Anträge zweier Gentechnik-Gegner auf Prozesskostenbeihilfe wegen „mutwilligen Verhaltens“ abgelehnt.
Zerstörtes Weizenfeld in Gaterleben: Die Gentechnik-Gegner müssen den Schaden ersetzen.
Foto: IPK Gatersleben
In den am IPK entwickelten gv-Weizen waren zwei Gene aus Gerste und Ackerbohne eingeführt worden. Damit sollte der Transport bestimmter Protein-Bausteine in die Weizenkörner verbessert werden, um dort den Eiweißgehalt und somit die Futtermittelqualität zu erhöhen. Ziel der Versuche war es, die Funktionsweise dieses Konzepts und das Verhalten des gv-Weizens unter Freilandbedingungen zu überprüfen.
Gentechnik-Gegner hatten den Versuch vor allem wegen seiner Nähe zur Genbank Gatersleben abgelehnt. Dort werden 150.000 Samenmuster von 3.000 Arten aufbewahrt, darunter auch Weizen. Ein Teil dieser Muster wird jährlich auf kleinen Parzellen ausgesät und vermehrt. Gv-Weizen könnte, so die Befürchtung, in diese Pflanzen auskreuzen und so den Bestand der Samenmuster gefährden. Die Aktivisten hatten sich auf einen „übergesetzlichen Notstand“ berufen. Die Zerstörung sei ein legitimes Mittel gewesen, um Schaden für die Genbank abzuwenden.
Das IPK Gatersleben wie auch die Genehmigungsbehörden hatten ausgeschlossen, dass der Versuch die Bestände der Genbank gefährden könne. Zwischen den Versuchsflächen mit gv-Weizen und den Vermehrungsflächen der Genbank lag ein Abstand von fünfhundert Metern. Zudem ist Weizen Selbstbefruchter, so dass eine Auskreuzung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden könne. Mehrfach hat die Genbank darauf hingewiesen, dass in Gatersleben seit fünfzig Jahren zahlreiche Weizensorten unterschiedlicher Herkünfte vermehrt werden, ohne dass es bisher zu Vermischungen gekommen ist.
Nach der Zerstörung hatte das IPK Freilandversuche mit dem entwickelten gv-Weizen in Deutschland eingestellt.