Neue EFSA-Stellungnahme: BASF fordert nun Zulassung der Amflora-Kartoffel
(11.06.2009) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine neue Stellungnahme zu Antibiotikaresistenz-Markergenen in gentechnisch veränderten Pflanzen veröffentlicht. Daraufhin hat die BASF die EU-Kommission aufgefordert, die Zulassung für die von dem Unternehmen entwickelte gentechnisch veränderte Amflora-Kartoffel zu erteilen.
Über die Zulassung der Amflora-Kartoffel mit veränderter Stärkezusammensetzung wird seit Jahren in der EU gestritten. Zuletzt hatte die EU-Kommission im Mai 2008 die anstehende Entscheidung vertagt, da nicht alle Aspekte des in der Kartoffel verwendeten Antbiotikaresistenz-Markergens (nptII) geklärt seien. Die EFSA erhielt den Auftrag, ein neues „konsolidiertes Gutachten“ zu erstellen. Anders als bisher wurde nicht nur das EFSA-Expertengremium zur Gentechnik (GMO) einbezogen, sondern auch das für Biologische Gefahren (BIOHAZ).
Das gemeinsame wissenschaftliche Gutachten der beiden Gremien kommt zu dem Ergebnis, dass „negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt“ als Folge der Verwendung von Markergenen in gentechnisch veränderten Pflanzen „den derzeitigen Erkenntnissen zufolge unwahrscheinlich sind“. Eine Übertragung eines Markergens von gv-Pflanzen auf Bakterien sei bisher weder unter natürlichen Bedingungen, noch im Labor nachgewiesen worden. Nur wenn sich ein solcher „horizontaler Gentransfer“ tatsächlich ereignet, könnte die Resistenz gegen Antibiotika von gv-Pflanzen auf Krankheitserreger übertragen werden.
Die Stellungnahme der EFSA bezieht sich auf zwei Antibiotikaresistenz-Marker, nptII (Resistenz gegen Kanamycin) und aaDA (Resistenz gegen Streptomycin). Beide Antibiotika haben eine „klinische Bedeutung“ in der Human- und Tiermedizin. Zwar bestehe „weltweite Besorgnis“, wenn sich zunehmend Erreger von Infektionskrankheiten ausbreiteten, die gegen diese Antibiotika resistent sind, doch Markergene aus gv-Pflanzen haben nicht zu dieser Entwicklung beigetragen, so die Stellungnahme der EFSA.
Zwei Mitglieder des BIOHAZ-Gremiums haben eine Minderheitenauffassung geäußert. Die EFSA hat daraufhin noch einmal überprüfen lassen, ob diese abweichenden Meinungen weitere wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich machten. Die Vorsitzenden beider Expertengremien haben das verneint. Sie betonten zudem, dass die Minderheitsauffassungen im Rahmen der Vorbereitung des gemeinsamen wissenschaftlichen Gutachtens umfassend berücksichtigt worden seien.
Unmittelbar nach der Veröffentlichung der EFSA-Stellungnahme hat die BASF die EU-Kommission aufgefordert, die Nutzung der Amflora-Kartoffel in der EU zu erlauben. „Die heutige Stellungnahme gibt der gesamten EU-Kommission die abschließende wissenschaftliche Klarheit, um Amflora zuzulassen“, sagte Dr. Stefan Marcinowski, Vorstandsmitglied der BASF. Er erinnerte die EU-Kommission an ihre Erklärung vom Mai 2008, sie werde Amflora zulassen, sobald die EFSA die Sicherheit des Produkts bestätigt habe.