Freilandversuche genehmigt: Forschung mit gentechnisch veränderten Kartoffeln und Gerste geht weiter
(10.05.2009) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat weitere Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Kartoffeln und Gerste unter Auflagen genehmigt. Damit können bereits begonnene Forschungsprojekte weitergeführt wurden. Ähnliche Freilandversuche waren bereits in den Vorjahren genehmigt worden.
Die Versuche mit gv-Kartoffeln hatte die Universität Rostock beantragt. Sie will unter Freilandbedingungen untersuchen, wie sich Prototypen zweier gv-Kartoffeln in der Umwelt verhalten und ob sich Kartoffeln generell als „biologisches Produktionssystem“ für neuartige Inhaltsstoffe eignen. Eine dieser an mehreren deutschen Universitäten entwickelten gv-Kartoffeln produziert in ihren Knollen Bioplastik, der einen ähnlichen auf Erdölbasis hergestellten chemischen Stoff ersetzen könnte. Eine weitere Kartoffel bildet einen Bestandteil für einen Impfstoff gegen eine Kaninchenseuche.
Cyanophyin-Kartoffel: Die Kartoffel produziert in ihren Knollen einen „Bio-Kunststoff“, der in der Bauchemie, in Waschmitteln und zur Wasseraufbereitung eingesetzt werden könnte. Untersucht werden sollen etwa mögliche Beeinträchtigungen des Boden-Ökosystems.
Pilzresistente Gerste: Die Gv-Gerste wurde in den USA entwickelt, ist aber auch dort nicht auf dem Markt. Bisher in Gießen, nun in der Nähe von Rostock sollen mögliche „Nebenwirkungen“ untersucht werden: - Auswirkungen auf nützliche Pilze im Wurzelbereich.
Schon in den zurückliegenden Jahren waren erste Freilandversuche mit diesen Kartoffeln durchgeführt worden. Da die Versuche ausgeweitet werden sollen, war ein Neuantrag erforderlich. Das BVL genehmigte nun Freilandversuche in Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Ausleben (Sachsen-Anhalt). Zwischen 2009 und 2012 darf eine festgelegte Höchstzahl von Kartoffeln auf einer Fläche von maximal 547 bzw. 190 Quadratmeter ausgepflanzt werden.
Nach Abschluss der wissenschaftlichen Auswertung sind alle Kartoffeln zu vernichten. Vorsorglich wurden Auflagen erlassen, damit eine Ausbreitung der gv-Kartoffeln ausgeschlossen ist. So müssen die Versuchsfelder gegen Wildtiere eingezäunt und ein Mindestabstand zu konventionellen Kartoffelfeldern eingehalten werden.
Auch die Freisetzung von gv-Gerste, die das BVL einige Tage zuvor auf einer Fläche von 9,6 Quadratmeter genehmigte, führt eine 2006 an der Universität Giessen begonnene Versuchsreihe fort.
Radikale Gentechnik-Gegner hatten dort wiederholt Teile des Feldes zerstört, so dass eine Versuchsauswertung nur eingeschränkt möglich war. 2008 verzichtete die Universität Gießen vollständig auf Freilandversuche mit gv-Gerste. Um die Untersuchungen dennoch abschließen zu können, soll die dafür erforderliche dritte Wiederholung nun in Thulendorf in der Nähe von Rostock stattfinden.
Der Versuch wurde unter Auflagen genehmigt. Abstandsflächen, Kontrollen und weitere Maßnahmen schließen „weitgehend“ aus, dass sich die gv-Gerste außerhalb des Versuchsfeldes ausbreiten kann. Die in den USA entwickelte gv-Gerste verfügt über eine Resistenz gegen bestimmte Pilzkrankheiten und weist verbesserte Futtereigenschaften aus. Eine kommerzielle Verwendung ist auch in den USA vorerst nicht zu erwarten.
Die Versuchsreihe mit gv-Gerste wie auch große Teile des Versuchs mit der Cyanophycin-Kartoffel werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Biologische Sicherheitsforschung“ gefördert. Dabei geht es nicht um die Entwicklung neuer gv-Pflanzen, sondern um die Untersuchungen möglicher unerwünschter „Nebenwirkungen“ auf die Umwelt. So soll etwa der Kartoffel-Versuch Aufschluss geben, ob Regenwürmer oder Bodenmikroorganismen beeinträchtigt werden. Bei der gv-Gerste stehen negative Folgen auf nützliche Pilze im Vordergrund. In beiden Versuchen sollen grundlegende Erkenntnisse über Wechselwirkungen zwischen bestimmten gv-Pflanzen und dem Bodenökosystem gewonnen werden.
Aktuell weist das Standortregister beim BVL Freilandversuche mit gv-Pflanzen an 28 Standorten mit einer Gesamtfläche von knapp dreißig Hektar aus.