Verbot von MON810-Mais: Entscheiden nun die Gerichte?
(15.04.2009) Nach dem Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais MON810 erwägt der Agrokonzern Monsanto rechtliche Schritte. Derzeit scheint fraglich, wie lange das Verbot Bestand hat.
„Sobald uns der Bescheid erreicht, werden wir die Argumente prüfen. Dann können wir rechtliche Schritte dagegen einlegen“, sagte ein Monsanto-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Das Ziel sei, den Landwirten, die MON810-Saatgut gekauft haben, den Anbau in diesem Jahr zu ermöglichen. „Wir gehen davon aus, dass die Chancen zur Aufhebung dieses temporären Verbots sehr hoch sind“, so Monsanto.
Horst Seehofer, früher Landwirtschaftsminister, heute bayerischer Ministerpräsident , begrüßte das Anbauverbot für MON810. Die CSU macht sich für ein „gentechnik-freies Bayern“ stark.
Foto: DSV (Deutsche Saatveredelung)
Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) bedauerte die Entscheidung ihrer Kabinettskollegin Aigner. „Die grüne Gentechnik ist eine wichtige Zukunftstechnologie, von der sich weder Deutschland noch Europa verabschieden dürfen.“
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Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner hat das von ihr ausgesprochene Anbauverbot als „fachliche Entscheidung“ verteidigt. Es gebe berechtigten Grund zur Annahme, dass „MON810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt.“ Sie berief sich unter anderem auf Studien, mit denen Luxemburg sein gerade beschlossenes Anbauverbot begründet hatte. Untersucht wurden etwa mögliche Auswirkungen von MON810-Mais auf bestimmte Marienkäfer und Schmetterlinge. Die Studien waren zuvor von Wissenschaftlern als unzureichend kritisiert worden. So seien in einigen Fällen nur Laborversuche mit Bt-Protein, dem Wirkstoff von MON810, durchgeführt worden. Die jeweiligen Tiere seien mit Bt-Protein-Mengen gefüttert worden, die weit höher waren, als sie unter natürlichen Bedingungen tatsächlich auftreten.
Mit einigen der Studien, auf die Aigner sich beruft, hatten bereits andere EU-Länder ihre Anbauverbote zu begründen versucht. Immer wieder wurde etwa eine amerikanische Untersuchung über Auswirkungen von MON810-Mais auf Gewässertiere wie Köcherfliegen angeführt.
Bei der Überprüfung der nationalen Anbauverbote haben sich die Experten der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auch mit diesen Studien beschäftigt. Keine erwies sich als wissenschaftlich stichhaltig, um damit ein Anbauverbot zu rechtfertigen.
Auch das deutsche Verbot dürfte einer Überprüfung durch EU-Kommission und EFSA kaum standhalten. Allerdings kann dieser Vorgang einige Zeit dauern und käme für diese Anbausaison zu spät. Zudem gibt es in der EU derzeit keine ausreichenden politischern Mehrheiten, um wissenschaftlich nicht akzeptierte nationale Anbauverbote zu beenden. Eine Klärung vor Gericht, wie sie Monsanto erwägt, könnte erheblich schneller entschieden werden.
Die EU muss außerdem befürchten, dass nun der Handelskonflikt mit den USA erneut akut wird. Das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation WTO hatte Anfang 2006 entschieden, dass wissenschaftlich unbegründete Anbauverbote durch einzelne EU-Mitgliedstaaten als unzulässige Verstöße gegen die Welthandelsabkommen anzusehen sind. Bisher haben die USA die nun möglichen Strafzölle auf europäische Waren noch nicht verhängt. Der Handelsbeauftragte der neuen US-Regierung, Ron Kirk, kritisiert in seinem neuen Bericht die Gentechnik-Politik der EU. Ausdrücklich verweist er auf die nationalen Anbauverbote in Frankreich, Österreich, Griechenland und Ungarn.