Aigner verbietet Gentechnik-Mais MON810
(14.04.2009) Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hat den Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 in Deutschland mit sofortiger Wirkung verboten. Aigner beruft sich dabei auf eine „Schutzklausel“ im Europäischen Gentechnik-Recht.
Ab sofort ruht die Zulassung von MON810-Mais. „Damit ist jeder Anbau und jeder weitere Verkauf von MON810-Mais in Deutschland verboten,“ so das Landwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Die Bundesländer sind für die Überwachung des Verbots zuständig.
Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) auf einer Tagung der DLG (Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft)
Foto: BMELV /STUMPE photos4y
Aigner beruft sich bei ihrer Entscheidung auf eine Schutzklausel der EU-Freisetzungsrichtlinie. Danach darf ein Mitgliedstaat den Verkauf eines GVO-Produkts vorübergehend einschränken, wenn „neue oder zusätzliche Informationen“ einen „berechtigten Grund zur Annahme“ liefern, dass von dem betreffenden GVO-Produkt eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht.
Um welche Gefahren es sich im Falle von MON810 handeln könnte oder auf welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse Aigner ihre Entscheidung stützt, sagte sie nicht.
Sie verwies auf fünf weitere EU-Länder, die unter Berufung auf die Schutzklausel den Anbau von MON810-Mais verboten hatten. Allerdings haben solche nationalen Verbote der in der EU-Richtlinie vorgeschriebenen fachlichen Überprüfung bisher nicht standgehalten. Das wissenschaftliche Expertengremium der EFSA kam wiederholt zu dem Ergebnis, dass es keine neuen fundierten wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe, die nationale Verbote von MON810 rechtfertigen könnten.
Politisch bekamen nationale Anbauverbote zuletzt jedoch Rückenwind. Bei einer Abstimmung im Ministerrat fand sich nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit, um Österreich und Ungarn zu zwingen, die dort geltenden MON810-Verbote aufzuheben. Die EU-Kommission hatte dieses vorgeschlagen, da es keine wissenschaftlichen Hinweise auf Sicherheitsmängel gebe.
Monsanto kündigte an, die Möglichkeit einer Klage gegen das Verbot zu prüfen. Nach einer Meldung von SPIEGEL online könnten auf den Bund Schadenersatzansprüche von sechs bis sieben Millionen Euro zukommen, sollte das Verbot einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.