Brandenburg: Niederlage für Bio-Imker
(29.06.2007) Auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist ein Bio-Imker damit gescheitert, den Anbau von gv-Mais in der Nähe seiner Bienenstöcke zu untersagen. Eine Beschwerde gegen ein ähnliches Urteil des Verwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder) hatte keinen Erfolg.
Der Imker hatte befürchtet, seine Bienen könnten die zwischen 900 und 2500 Meter entfernten Felder mit gv-Mais anfliegen und den dort aufgenommenen Pollen in den Honig eintragen.
Wie das Gericht in seinem Urteil ausführte, sei es fraglich, „ob die Auffassung des Imkers zutreffe, dass sein Honig durch den vermutlich minimalen Eintrag von Pollen der gentechnisch veränderten Maispflanzen seine Verkehrsfähigkeit verliere. Jedenfalls dürften die aus dem Grundsatz der Koexistenz zwischen die Gentechnik nutzender, herkömmlicher und ökologischer Wirtschaftsweise folgenden Vorsorgepflichten der Landwirte nicht so weit gehen, dass sie auf die Befruchtung der Maispflanzen und damit auf die Ernte verzichten müssten. Vielmehr sei es dem Imker zuzumuten, seine Bienen für die relativ kurze Zeit der Maisblüte an einen Standort zu versetzen, von dem aus die Bienen die Gen-Maisfelder nicht erreichen.“