Bayern: Keine Gen-Pflanzen. EU: Anbauverbote sind unbegründet
(17.02.2009) Bayerns Umweltminister Markus Söder (CSU) will in Bayern den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verbieten. Auch Freilandversuche sollen eingestellt werden. Unterdessen hat die EU-Kommission erneut festgestellt, dass nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderten Mais nicht zulässig sind.
„Wir wollen keine kommerzielle Nutzung der Grünen Gentechnik in Bayern“, erklärte Söder und verwies auf einen aktuellen Beschluss der bayerischen Staatsregierung. Wie schon der damalige Landwirtschaftsminister und heutige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer verlangte auch Söder, dass nicht mehr die EU, sondern Regionen wie Bayern über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden sollten. Zwar könne Bayern derzeit den Anbau von Bt-Mais nicht verbieten, doch wolle man ihn durch aufwändige Umweltverträglichkeitsprüfungen weiter erschweren. Auch Bauernpräsident Gerd Sonnleitner forderte in einem Brief an den bayerischen Landwirtschaftsminister, den Anbau von gentechnisch verändertem Bt-Mais (MON810) in Bayern zu verbieten.
Sogar Freilandversuche mit gv-Pflanzen soll es künftig in Bayern nicht mehr geben. Solche Forschung will Söder nur tolerieren, wenn sie im Gewächshaus stattfindet. Anbauversuche mit Bt-Mais, die das Bundessortenamt durchführt und die im Rahmen der Sortenzulassung gesetzlich vorgeschrieben sind, sollen nach dem Willen der bayerische Landesregierung nicht mehr in Bayern geduldet werden.
Europäische Institutionen bestätigen dagegen immer wieder, dass nationale Anbauverbote für Bt-Mais nach den gemeinschaftlichen europäischen Rechtsvorschriften nicht zulässig sind. Im Dezember 2008 wurde die Stellungnahme des für Gentechnik zuständigen wissenschaftlichen Gremiums der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlicht. Es hatte sich mit den Gründen auseinandergesetzt, die Österreich für sein nationales Verbot von Bt-Mais MON810 und T25 vorgebracht hatte und war zu dem Ergebnis gekommen, dass „keine neuen, für wissenschaftliche Belege relevanten Informationen vorliegen, die die frühere Risikobewertungen für Mais MON810 und T25 außer Kraft setzen würden.“
Die EU-Kommission hatte darauf hin dem EU-Ministerrat einen Entscheidungsvorschlag vorgelegt, die Verbote in Österreich und Ungarn für unzulässig zu erklären. Auch die Anbauverbote für MON810-Mais in Frankreich und Griechenland hält die EU-Kommission für wissenschaftlich unbegründet.
Bei der Abstimmung über die Verbote in Frankreich und Griechenland am Montag im „Ständigen Ausschuss“ fand der Vorschlag der Kommission jedoch nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten. Nun muss der Ministerrat eine Entscheidung treffen. Ändern sich die Mehrheitsverhältnisse nicht, wird die EU-Kommission ihren Entscheidungsvorschlag umsetzen. Nationale Anbauverbote des in der EU zugelassenen und als sicher eingestuften Bt-Mais MON810 wären dann nicht mehr zulässig.