Nur Mais, fast nur Spanien: Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU
Die Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU konzentriert sich auf den Anbau von Bt-Mais MON810 in Spanien - allerdings mit stark rückläufiger Tendenz vor allem in den letzten beiden Jahren. Gegenüber 2013 wächst nur noch ein Drittel so viel Bt-Mais auf spanischen Feldern. MON810-Mais - derzeit die einzige für den Anbau in der EU zugelassene gv-Pflanze - wurde 2023 außer in Spanien nur noch in Portugal ausgebracht. Mit weniger als ein Prozent der Gesamtanbaufläche ist der gv-Mais-Anteil in der EU sehr gering.
Wie der gesamte Maisanbau in Spanien nahmen die mit gv-Sorten bewirtschafteten Flächen über Jahre zunächst kontinuierlich zu: Sie stiegen bis 2013 auf 137.000 Hektar. In den Folgejahren waren die Anbauzahlen dann allerdings wieder rückläufig mit deutlichen Einbrüchen 2015, 2022 und 2023. Mit nur noch 46 Tausend Hektar wuchs 2023 auf spanischen Feldern nur noch ein Drittel so viel Bt-Mais wie 2013. Zwar ist der Maisanbau insgesamt in Spanien 2023 um 22 Prozent zurückgegangen, bei den gv-Sorten war es allerdings ein Rückgangg von 31 Prozent, ihr Anteil am gesamten Maisanbau ist von etwa 30 auf nur noch 18,3 Prozent gesunken. Besonders viel Bt-Mais steht auf den Feldern in Aragon, Katalonien und Navarra im Nord-Osten Spaniens sowie in der südlichen Region Extremadura.
In Portugal stiegen die Bt-Mais-Flächen bis 2014 auf etwa 8.500 Hektar. Danach nahmen sie kontinuierlich wieder ab, 2023 wuchs Bt-Mais auf nur noch 1739 Hektar. Die Zahlen für 2023 liegen noch nicht vor.
In Tschechien und der Slowakei wurde zuletzt 2016 Bt-Mais auf sehr niedrigem Niveau angebaut. In Polen war zwar der Handel mit MON810-Saatgut verboten, es wurde aber aus den Nachbarländern eingeführt und zuletzt 2012 auf einer Fläche von 4000 Hektar angebaut. Seit 2013 ist der Anbau von MON810-Mais in Polen verboten.
Grafik: pigurdesign
Daten: Eu-Kommission, USDA/Gain Report EU
In Frankreich und Deutschland wurde 2008 bzw. 2009 die nach EU-Recht erteilte Zulassung für gentechnisch veränderten Bt-Mais (MON810) ausgesetzt. Französische Landwirte hatten 2007 Bt-Mais auf etwa 22.000 Hektar ausgesät, in Deutschland wurde 2008 auf etwas über 3.000 Hektar gv-Mais angebaut. Auch in Bulgarien, Österreich, Griechenland, Italien, Luxemburg und Ungarn wurde der Anbau von MON810-Mais verboten.
Seit 2015 wird den EU-Ländern und Regionen die Möglichkeit eingeräumt, den Anbau von gv-Pflanzen auf ihrem Territorium von vornherein zu verbieten. Das betreffende Land bleibt dann aus dem Geltungsbereich der Zulassung einer gv-Pflanze ausgenommen. Mit dieser Ausstiegsklausel wurde das „Selbstbestimmungsrecht“ der EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf den GVO-Anbau rechtlich verankert.
Zurzeit sind in der EU Anbau-Zulassungen für sechs Mais-Events beantragt (Erneuerung MON810, BT11, TC1507, GA21, 59122 (Herculex), TC1507 x 59122). 17 Mitgliedsländer (Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Österreich, Malta, Niederlande, Polen, Slowenien, Ungarn, Zypern) und vier Regionen (Wallonie, Nordirland, Wales, Schottland) haben die Ausstiegsklausel bislang genutzt.
MON810-Mais wurde bereits 1998 zum Anbau in der EU zugelassen - bis heute die einzige gv-Pflanze. Nach zehn Jahren wurde eine Erneuerung fällig und damit eine weitere Sicherheitsbewertung auf Basis neuer, aktueller Daten. Diese wurde 2012 abgeschlossen. Obwohl sich keine Hinweise auf Sicherheitsbedenken fanden, haben EU-Kommission und Mitgliedstaaten über die erneute Anbauzulassung für MON810 bis heute politisch nicht entschieden. Damit hat - wie in solchen Fällen gesetzlich vorgeschrieben - die frühere MON810-Zulassung aus 1998 weiter Bestand. Neue Bt-Mais-Events, viele besser und präziser als der bald 30 Jahre alte MON810, dürfen in der EU weiterhin nicht angebaut werden.
Quelle Zahlen und Grafik: Landwirtschaftsministerium Spanien, USDA/Foreign Agriculture Service, Gain Reports EU; Anbau Deutschland: Standortregister des BVL