Deutschlands Felder sind „gentechnik-frei“
Schon seit einigen Jahren stehen auf deutschen Feldern keine gentechnisch veränderte Pflanzen mehr. 2009 wurde der Anbau der bis dahin einzigen in Europa zugelassenen gv-Pflanze (Mais MON810) verboten. Zwei Jahre später kam das Aus für die Stärkekartoffel Amflora. Und dabei wird es bleiben: Deutschland will auch in Zukunft keine gv-Pflanzen dulden und sich dabei auf die in der EU gesetzlich verbriefte Austiegsklausel berufen. Inzwischen haben die Unternehmen das Interesse verloren und gegenüber der EU-Kommission offiziell akzeptiert, dass künftige EU-Zulassungen für die derzeit beantragten gv-Pflanzen nicht für Deutschland gelten. Auch Freilandversuche mit gv-Pflanzen gibt es seit 2013 in Deutschland keine mehr.
„In weiten Teilen Europas fehlt es bei der Mehrheit der Verbraucher, Landwirte und Politiker an Akzeptanz für die Pflanzenbiotechnologie“, so begründete ein BASF-Sprecher Anfang 2012 die Entscheidung seines Unternehmens, die weitere Vermarktung der gv-Stärkekartoffel Amflora einzustellen und alle Aktivitäten im Bereich Pflanzenbiotechnologie in die USA zu verlagern. Man werde sich künftig auf die „attraktiven Märkte in Nord- und Südamerika und die Wachstumsmärkte in Asien konzentrieren.“
Pflanzenforschung in Deutschland: Keine guten Bedingungen. International sind gentechnische Verfahren in der Forschung selbstverständlich. In Deutschland dürfen sie - wenn überhaupt - nur noch in Sicherheitslaboren und Gewächshäusern angewandt werden. Freilandversuche mit gv-Pflanzen sind nicht mehr möglich.
Feldzerstörungen wie hier im Schaugarten Üplingen haben dazu beigetragen, dass Forschungseinrichtungen und Unternehmen in Deutschland keine Freilandversuche mit gv-Pflanzen mehr durchführen.
Großes Foto oben: Proteste gegen den Anbau der gv-Stärkekartoffel Amflora in Mecklenburg-Vorpommern (2011).
Foto: BASF
Der Rückzug von BASF passte zu einer sich schon damals abzeichnenden Tendenz. Große Unternehmen wie Bayer, Syngenta, Monsanto, aber auch die KWS Saat AG, ein traditionelles Züchtungsunternehmen, orientieren sich bei der Pflanzenbiotechnologie inzwischen nicht mehr an Europa. Ihre Forschungsabteilungen haben sie nach Nord- und Südamerika ausgelagert. Kleinere Unternehmen haben eigene Projekte mit gv-Pflanzen eingestellt.
Die großen internationalen Unternehmen, die gv-Pflanzen entwickeln, haben das Interesse an Europa verloren. Frühere Pläne, Saatgut für gv-Pflanzen auf den europäischen Markt zu bringen, sind längst aufgegeben. Die meisten bei den europäischen Behörden eingereichten Anträge für Anbauzulassungen haben sie inzwischen zurückgezogen.
Derzeit laufen noch sechs Verfahren für verschiedene gv-Mais-Events. Sollte ihr Anbau zugelassen werden, bleibt er in den meisten EU-Mitgliedstaaten dennoch verboten. Deutschland und weitere 16 Länder sowie vier Regionen haben die 2015 in den Gentechnik-Gesetzen der EU eingeführte Ausstiegsklausel für sich in Anspruch genommen und gegenüber der EU-Kommission ihre Verbotsabsichten erklärt. Die antragstellenden Unternehmen haben diese akzeptiert - damit sind die betreffenden Länder „freiwillig“ aus dem Geltungsbereich einer späteren Zulassung auszunehmen. In Deutschland und großen Teilen der EU wird es damit erst einmal keinen Anbau von gv-Pflanzen geben.
Auch das 2009 in Deutschland von der Bundesregierung verhängte Anbauverbot für den gentechnisch veränderten Bt-Mais MON810, damals unter Berufung auf eine aktue Gefahrenabwehr erlassen, gilt inzwischen auf Dauer. Im März 2016 hat die EU-Kommission die noch immer maßgebende Zulassung von 1998 geändert und ihren Geltungsbereich auf jene Länder eingegrenzt, die keine nationalen Verbote erlassen haben. Der Anbau von MON810 ist inzwischen nur noch in Spanien, Portugal, Tschechien, Slowakei und weiteren sieben Ländern oder Regionen erlaubt, in Deutschland jedoch nicht.
Neue Anbau-Anträge für gv-Pflanzen in Europa sind nicht in Sicht. Und daran wird sich auch so schnell nichts ändern. Denn die Zulassungsverfahren sind politisch heikel, kosten viel und dauern Jahre. Förmliche Verbotsverfahren, wie sie im dafür eigens geänderten Gentechnik-Gesetz geregelt sind, sind allenfalls theoretischer Natur. Auch in Deutschland weiterhin möglich sind Freilandversuche zu Forschungszwecken, doch auch hier liegen die letzten schon Jahre zurück. Seit 2013 hat keine Freisetzung mit gv-Pflanzen mehr stattgefunden. Dies ist auch im Standortregister beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) offiziell dokumentiert.